Wussten Sie, dass…

… Sommerreifen unter +7°C glashart und rutschig werden?

… Sie beschlagenen Scheiben durch Einschalten der Klimaanlage entgegenwirken können?

… es ratsam ist Klimaanlagen auch im Winter von Zeit zu Zeit einzuschalten, um deren Funktionstüchtigkeit auch nach längerem “nicht-Betrieb” zu gewährleisten?

… es ratsam ist, auf glatten Strassen grundsätzlich immer einen Gang höher als gewöhnlich zu fahren?

… Sie verpfichtet sind, Ihr Kennzeichen sauber und schneefrei zu halten? Bei Missachtung müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

… Sie schon bei Lufttemperaturen zwischen +5 und +8°C auf Brücken, an schattigen und gefährdeten Stellen mit Eis und Schnee auf der Fahrbahn rechnen müssen?

… sich Ihr Bremsweg mit Sommerreifen auf Schnee um ein Viertel verlängert?

… die Mindestprofiltiefe der Winterreifen > 4 mm* sein muß und die Reifen nicht älter als 4 Jahre sein sollten? (*sonst kann es sein, dass Ihr Versicherungschutz verfällt.)

… eine Zeitung unter den Fußmatten die Feuchtigkeit bindet, wodurch die Scheiben weniger beschlagen?

… es Automobile Brötzner schon seit 1972 gibt?

… es Peugeot schon seit 1810 gibt?