Gewährleistung

Gilt wann?
Die Gewährleistung gilt bei einem Kauf laut Gesetz immer automatisch für die gesetzliche Dauer oder Gewährleistungsfrist.

Hat welche Laufzeit (Frist)?
Die gesetzliche Dauer der Gewährleistungsfrist beträgt bei einem Fahrzeugkauf automatisch 2 Jahre und kann gegenüber Privatpersonen bei Gebrauchtwagen (Erstzulassung vor mehr als einem Jahr) auf min. 1 Jahr bzw. bei Unternehmer als Käufer auch darunter einvernehmlich eingeschränkt werden. Dies muss im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vermerkt sein.

Umfasst welche Schädern?
Der schadensbegründende Mangel muss zum Übergabezeitpunkt des Fahrzeuges vorhanden gewesen sein, konnte jedoch vom Kunden nicht entdeckt werden (“versteckter Mangel”). Keine Gewährleistungsmängel sind daher alle für den Kunden offensichtlichen Mängel und reine Verschleißteile.

Beweislast:
Bis zum Ablauf von 6 Monaten muss der Gebrauchtwagenhändler beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht vorhanden war (“Beweislastumkehrregel”). Nach 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeit bereits vorhanden war.